Bilden Menschen eine Gemeinschaft, die zeitlich oder räumlich alle begrenzt ist, und alle umschließt, die sich zur begrenzten Zeit oder umgrenzten Ort befinden, bestimmen sie eine Person, welche die Angelegenheiten verfolgt und erledigt, welche die Gemeinschaft insgesamt betreffen. Die ausgesuchte Person wird zum "Bürgermeister" gewählt und gemacht. Der Sitz ist "das Rathaus".
In der Regel bestimmt die Zahl der Personen, welche die gleichen Interessen vertreten, wer von ihnen "Bürgermeister" wird. Die Person hat die Interessen gegen die anderen durchzusetzen und für die Interessengruppen umzusetzen. "Die Mehrheit entscheidet."
Lösen sich die Personen nicht aus der Abhängigkeit der mehrheitlichen Wählergunst, werden sie zu Strohmännern und zum Spielball der Machtdynamik.