HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Was wir werden.



Anwalt. Anwältin.

Die Personen vertreten ihre Mandanten gegenüber Dritten.

Anwälte und Anwältinnen "stärken" ihren Mandanten "den Rücken", "stehen hinter ihnen" und "halten zu ihnen", gleichgültig ob sie das selbst wollen oder nur wegen des Mandats können, dürfen oder müssen. Sie "berufen sich auf das Gesetz", legen es zu Gunsten ihrer Mandanten aus und vertreten es in diesem Sinne als "rechtmäßig".

Anwälte und Anwältinnen tun im Vordergrund selbst nichts, was zu Entscheidungen führt, für welche sie eine Verantwortung übernehmen (müssten, könnten): Die Entscheidungen bleiben immer ihren Mandanten oder Dritten überlassen.

Anwälte und Anwältinnen rücken gegenüber Dritten "in das richtige Licht", nämlich die Sichtweise ihrer Mandanten. Sie wehren andere, insbesondere gegenteilige Sichtweisen und Bewertungen ab. Am Schluss geht es um "das Recht bekommen", weniger um das tatsächliche "Recht haben". In manchen Fällen fehlen der Gegenseite einfach die Argumente oder die Fakten, die das Gegenteil "beweisen".

Anwälte und Anwältinnen werden immer nur im Auftrag tätig. Der Einfluss auf die Mandanten ist tabuisiert. Er bleibt in der Regel unhinterfragt und insbesondere unbeweisbar, insbesondere die Art und Weise, wie sich persönliche und eigene Anliegen und Interessen mit den "Fällen" verbinden (lassen).

Anwälte und Anwältinnen sind immer parteiisch. Sie vertreten immer nur eine Seite. Es ist ihnen in der Regel untersagt, mehrere Beteiligte oder verschiedene Interessen gleichzeitig zu vertreten.

Hintergrund:


Lernende-Gesellschaft