Die Personen erhalten Zugang, Zugriff und Verfügungsrechte über Vermögen, das Dritten gehört mit der Verpflichtung, es im Sinne der Treugeber zu bewirtschaften, zu verwalten, zu schützen, zu pflegen, zu erhalten und mitunter auch zu mehren. Für ihre Dienste erhalten sie eine meistens großzügige, vertraglich oder gesetzlich festgelegte Vergütung.
Mit einer Treuhandschaft geben die Treugeber sich häufig "in die Hände der Treuhänder" und verlassen auf sie. Die Folgen von Fehlentscheidungen, Misswirtschaft oder Untreue haben in der Regel die Treugeber zu tragen.
Treuhänder und Treuhänderinnen erhalten in der Regel einen hohen Vertrauensvorschuss.