Es handelt sich um Betreiber, Pächter, Mieter, Nutzungsberechtigte, denen Vermögen zur eigenen oder zweckbestimmten Nutzung überlassen wird.
Die Personen können mitunter das ihnen zur Bewirtschaftung Übertragene ausbeuten, vergeuden, zerstören, verfallen lassen, vernachlässigen oder missbrauchen. An Mehrungen, die durch die Bewirtschaftung entstehen, werden die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen in der Regel nicht beteiligt.